Checkliste Aufnahme von Flüchtlingen
für Stadt, Land und Kommune
Wenn eine Aufnahme von Flüchtlingen stattfindet, müssen zahlreiche Dinge beachtet werden. Generell können bestimmte Aufgaben nur von Hauptamtlichen und nicht von Ehrenamtlichen übernommen werden. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen verschwimmen die Grenzen aber immer mehr und auch ehrenamtliche Helfer können mittlerweile alle Aufgaben rund um die Unterbringung der Asylbewerber übernehmen.
Wenn man sich als ehrenamtlicher Helfer mit bestimmten Aufgaben nicht sicher ist, sich überfordert fühlt oder Hilfe benötigt, sollte man sich an Hilfsgruppen wie den Arbeitskreis Flüchtlinge oder ähnliche Organisationen wenden. Diese können Fragen präzise beantworten und bei Problemen helfen. Damit nichts vergessen wird, gibt es im Folgenden eine Checkliste für Asylbewerber und ehrenamtliche Helfer.
Unterbringung von Asylbewerbern
Nachdem Asylbewerber in Deutschland angekommen sind, gibt es bestimmte Aufgaben, die von den Behörden sofort erledigt werden sollten. Der Asylbewerber braucht natürlich eine Unterkunft. Deshalb sollte ihm ein Zimmer bzw. ein Bett zugewiesen werden. Dazu gehört auch, dass er Kleidung (Kleidung kann auch durch caritative Einrichtungen gestellt werden), Bettzeug und weitere Gegenstände bekommt, die er im täglichen Leben benötigt. Wichtig sind dabei auch Reinigungsmittel. Da Reinigungsmittel in jedem Land anders aussehen und die Asylbewerber oft kein deutsch sprechen, ist es meist hilfreich kurz zu erklären, wofür die Reinigungsmittel benötigt werden. Wichtig ist zusätzlich die Einführung bei elektrischen Geräten, damit der Asylbewerber alle Geräte in vollem Umfang nutzen kann und es nicht zu Schwierigkeiten kommt.
Sollte es doch Probleme geben oder hat der Asylbewerber eine Frage, ist es wichtig, dass er weiß, wo er den Hausmeister findet und wen er als Ansprechpartner bei sonstigen Fragen hat. Dafür benötigt der Asylbewerber den Namen der Kontaktperson und eine Telefon- oder Handynummer. Praktisch ist auch, wenn zusätzlich angegeben wird, zu welchen Zeiten der Ansprechpartner erreicht werden kann. Ein nochmaliges Aufschreiben der Notfallnummern für Polizei, Feuerwehr und Krankenhaus kann ebenfalls nicht schaden. Alle Informationen sollten schriftlich an den Asylbewerber weitergegeben werden.
Wenn diese ersten Dinge geregelt sind, muss der Asylbewerber, wie jeder andere Bewohner in Deutschland auch, im Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Gleichzeitig muss dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) der neue Wohnort gemeldet werden. Dieses leitet dann die neuen Daten an das Einwohnermeldeamt weiter. Nicht immer funktioniert dieser Prozess zuverlässig. Deshalb ist eine Rückfrage beim Einwohnermeldeamt sinnvoll.
Es ist wichtig, dass die Bescheinigung der Erstaufnahmeeinrichtung an die Behörde weitergegeben wird. So wird der Wohnort entsprechend geändert.
Ein Asylbewerber darf allerdings während des Asylverfahrens nur in einem bestimmten Gebiet einen neuen Wohnort wählen.
Damit der Asylbewerber Geld vom Sozialamt bekommt, müssen dort ebenfalls die Dokumente über den neuen Wohnsitz und über die Erstaufnahmeeinrichtung vorgelegt werden.
Erste Tätigkeiten am neuen Wohnort
Hat sich nun der Asylbewerber erfolgreich umgemeldet, müssen noch weitere Dinge erledigt werden. Damit sich der Asylbewerber selbstständig in seiner neuen Umgebung zurechtfindet, sollte man über die vorhandenen Örtlichkeiten aufklären. Es sollte gezeigt werden, wo der Supermarkt ist, wo sich weitere Einkaufsmöglichkeiten befinden und in größeren Städten, wie S-Bahnen und Busse funktionieren. Für Ausländer ist es nicht immer einfach, deutsche Fahrpläne zu lesen und zu verstehen. Wichtig ist auch zu wissen, wo die Post geholt wird. Für Asylbwerber gibt es spezielle gelbe Briefe, die durch das BAMF ausgestellt werden. Weitere wichtige Gebäude sind das Krankenhaus und die Polizei.
Der GEZ Befreiungsantrag kann gleich zu Beginn gestellt werden und auch einen Ausweis für die Tafel zu beantragen, kann ganz nützlich sein.
Des Weiteren sollte man den Asylbewerber über Freizeitaktivitäten, Vereine und das Sportangebot vor Ort informieren. Vereine können eine tolle Möglichkeit bieten, um schnell neue Kontakte zu knüpfen und sich rasch einzuleben. Außerdem lernt so der Asylbewerber schneller die deutsche Sprache.
Das Eröffnen eines Kontos ermöglicht dem Asylbewerber mehr Freiheiten und er muss nicht ständig sein gesamtes Geld mit sich herumtragen. Der Asylbewerber kann sich dann sein monatlichen Geldleistungen nach § 3 AsylLG immer direkt auf das Konto überweisen lassen und muss keine Angst haben, dass ihm sein Geld geklaut wird.
Wenn all diese Punkte auf der Checkliste für Asylbewerber erfüllt sind, kommt als nächster Punkt die Krankenversicherung.
Eine Krankenversicherung ist wichtig für den Asylbewerber. Nur so bekommt er die volle gesundheitliche Versorgung. Die Versicherungskarte bekommt man beim Sozialamt.
Wenn der Asylbewerber noch keine Krankenversicherungskarte hat, benötigt er ein entsprechendes Schreiben vom Sozialamt, welches er regelmäßig jedes Quartal vorlegen muss.
Asylbewerber erhalten die gleichen medizinischen Behandlungen, wie andere Menschen in Deutschland auch.
Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der Asylbewerber wichtige Grundimpfungen bekommt und auch bei Kindern sind bestimmte Impfungen notwendig. Zusätzlich müssen Asylbewerber keine Rezeptgebühren bezahlen. Die entsprechende Freistellung bekommt man vom Landkreis zugeschickt.
Erstausstattung mit Haushaltsgegenstände für Asylanten in Selbstverwaltung
Laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Ausländer mit Duldung, Asylbewerber und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis einen Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten.
Hausrat, wie Bettwäsche, Kochtöpfe, Geschirr, Besteck und Handtücher usw.
Gemeinnützige Arbeit
In manchen Landkreisen ist es üblich, dass Asylbewerber gemeinnützige Arbeit leisten. Dies ist dann an den Leistungsbezug des Asylbewerbers geknüpft.
Erfüllt der Asylbewerber seine Arbeitsstunden nicht, können seine Leistungen gekürzt werden. Gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber gibt es aber meist nur auf freiwilliger Basis.
Kann der Asylbewerber diese Arbeit nicht leisten, weil er zum Beispiel krank ist, benötigt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei chronischer Erkrankung ist zusätzlich ein ärztliches Attest nötig. Veranstaltungen, wie Sprachkurse oder ähnliches entschuldigen ein Fehlen bei gemeinnütziger Arbeit. Die Teilnahme am Sprachkurs muss aber ebenfalls schriftlich nachgewiesen werden.
Asylbewerber mit Kindern
Bei Asylbewerbern mit Kindern ist es vor allem wichtig, den Kindergarten- oder Schulbesuch der Kinder zu organisieren. Nur so bekommen die Kinder eine optimale Förderung und können sich schnell hier in Deutschland integrieren.
Generell haben Kinder von Asylbewerbern auch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Ist kein Kindergartenplatz in der Umgebung frei, können sich Asylbewerber auf eine Warteliste setzen lassen. Sobald ein Platz frei wird, bekommen sie so einen Kindergartenplatz.
Auch für Kinder von Asylbewerbern gilt die Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. Die Kinder können ganz normal in der Schule angemeldet werden. Sie besuchen öffentliche Schulen, erhalten aber zusätzlich einen Sprachkurs oder andere Förderungen, um ihnen den Einstieg zu erleichtern und schneller die Landessprache zu lernen.
Wenn Jugendliche eine Ausbildung machen möchten, brauchen sie dafür keine Genehmigung. Sie müssen lediglich einen Betrieb finden, der sie ausbildet. Das BUT (Bildungs- und Teilhabepaket) kann dabei helfen, Ausbildungen zu finanzieren. Zusätzlich kann das BUT auch für die Finanzierung von Sportvereinbeiträgen und ähnlichem beantragt werden. Es ist also eine finanzielle Unterstützung für Asylbewerber.
Sprache lernen
Damit sich Asylbewerber bei uns schnell wohl fühlen, ist es besonders wichtig, dass sie unsere Sprache lernen. Denn nur so können sie sich verständigen und fühlen sich nicht ausgegrenzt.
Im Moment haben Asylsuchende und Geduldete noch keinen Anspruch auf Sprach- und Integrationskursen, es sei denn, es gibt einen freien Platz in den Kursen und die Kosten des Kurses werden von jemandem übernommen. Diese Hürde wird in der nächsten Zeit abgeschafft werden, sodass dann auch Asylbewerber sofort entsprechende Kurse belegen und so schneller die deutsche Sprache lernen können.
Nachdem Asylbewerber geduldet sind und sich bereits drei Monate im Land befinden, können sie an entsprechenden Sprachkursen des BAMF teilnehmen. Diese Sprachkurse sind häufig berufsbezogen und mit einem Praktikum verknüpft. Voraussetzung dafür sind Sprachkenntnisse auf dem A1-Niveau.
Aufenthaltsgestattete benötigen keine weitere Erlaubnis für die Teilnahme an einem Praktikum, während Geduldete die Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigen.
Sprachkenntnisse für das A1-Niveau bekommen Asylbewerber durch Sprachkurse, die von ehrenamtlichen Helfern angeboten werden.
Ausübung einer Arbeit
Bevor Asylbewerber einen Job ausüben dürfen, müssen sie sich zuerst drei Monate lang im Land befinden. Eine Ausnahme gibt es dafür nur bei hochqualifizierten Menschen die eine entsprechende Ausbildung besitzen.
Nach drei Monaten können Asylbewerber einen Job annehmen. Dieser muss aber der Ausländerbehörde gemeldet werden. In den ersten 15 Monaten wird dabei von der Bundesagentur für Arbeit eine Vorrangprüfung durchgeführt. Nach Ablauf dieser Frist kann jeder beliebige Job angenommen werden. Allerdings muss dieser trotzdem der Ausländerbehörde gemeldet werden und diese schickt den Job zur Überprüfung dann an die Agentur für Arbeit.
Anerkennung des Asylantrags
Wird der Asylantrag des Asylbewerbers anerkannt, wird dem Asylbewerber ein Termin mitgeteilt, zu dem er zwei Passfotos mitbringen sollte. Die Aufenthaltsgestattung muss ebenfalls mitgebracht werden. Die Ausländerbehörde behält die Aufenthaltsgestattung ein und stellt dem Asylbewerber eine vorrübergehende Bescheinigung aus. Per Post wird dem Asylbewerber dann mitgeteilt, wann der Pass fertig ist.
Nach Vereinbarung eines Termins mit der Ausländerbehörde kann der Flüchtlingspass abgeholt werden. Dieser enthält auch den elektronischen Aufenthaltstitel. Wenn die Online-Funktion nicht benötigt wird, kann man sie auch abschalten lassen.
Gleichzeitig bekommt der nun anerkannte Flüchtling Informationen zum Integrationskurs, an dem er verpflichtet ist, teilzunehmen. Für den Integrationskurs muss eine Anmeldebestätigung verschickt werden. Wird der Leistungsbescheid des Jobcenters bei der Anmeldung vorgelegt, werden die Kosten für den Kurs vom Veranstalter übernommen.
Erste Tätigkeiten mit dem neuen Flüchtlingspass
Nachdem der Flüchtlingspass eingetroffen ist, kann man damit Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Dafür benötigt man ein biometrisches Passbild. Das Sozialamt sollte ebenfalls über den Aufenthaltsstatus informiert werden und spätestens jetzt benötigt der Flüchtling ein eigenes Bankkonto.
Die Anerkennungsbescheinigung des BAMF kann nach einem vereinbarten Termin beim Jobcenter abgeholt werden. Bei schlechten Deutschkenntnissen empfiehlt sich die Mitnahme eines Dolmetschers. Beim Jobcenter kann der Flüchtling dann Leistungen nach dem SGB II beantragen. Wichtig ist dabei zu fragen, wie groß die angemietete Wohnung sein darf. Ein weiterer Termin bei der Leistungsabteilung ist erforderlich, um den Antrag abzugeben und eventuell entstandene Fragen zu klären. Für den weiteren beruflichen Werdegang empfiehlt es sich, gleichzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren. So kann schnell einpassender Job gefunden werden.
Zum Termin mit der Leistungsabteilung benötigt der Flüchtling neben dem ausgefüllten Antrag seine Bankverbindung, den Nachweis seiner Krankenversicherung, eine Rentenversicherungsnummer und einen Nachweis über den letzten Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG.
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Dieser Fachbeitrag ist entstanden mit freundlicher Unterstützung von:
Herrn Michael N. Landratsamt Esslingen
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Silke L. - Stabsstelle Flüchtlingskoordination Elmshorn Kreis Pinneberg (Sonntag, 07 August 2016 16:55)
Wie telefonisch besprochen der Link zu unserem Landesportal für Flüchtlinge:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/InformationenFluechtlinge/fluechtlinge_node.html